Steuerlagerbetrieb

Seit dem 1. Juli 1999 können Spirituosen unter Steueraussetzung von einem Steuerlager in ein anderes transferiert werden. Bedingung ist, dass sie von einem durch die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) anerkannten Verwaltungsdokument, dem so genannten Begleitdokument, begleitet werden. Mit diesem System werden durch die Lieferung keine Fiskalabgaben zur Zahlung fällig. Die Steuerpflicht geht mit dem Unterschreiben der Empfangsbestätigung an den Empfänger über.

Seit dem 1.Mai 2001 sind wir als einer der 74 in der Schweiz zugelassenen Steuerlagerbetriebe eingetragen. Wir lagern derzeit über 500 Liter verschiedene Schnäpse unbesteuert.

Werden nun Spirituosen unversteuert an einen Betrieb geliefert, der nicht über den Steuerlagerstatus verfügt, bleibt der Versender steuerpflichtig; er wird also für diese Lieferung von der EAV eine Steuerrechnung erhalten.

Eine Liste der aktuellen Steuerlagerbetriebe finden Sie auf der Homepage der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV)